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   BGH, 07.07.2021 - AnwSt (B) 4/20   

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https://dejure.org/2021,35453
BGH, 07.07.2021 - AnwSt (B) 4/20 (https://dejure.org/2021,35453)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2021 - AnwSt (B) 4/20 (https://dejure.org/2021,35453)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2021 - AnwSt (B) 4/20 (https://dejure.org/2021,35453)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 193 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 21 GKG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 356a StPO, § 43b BRAO, § 145 Abs. 3 Satz 3 BRAO, Art. 5 Abs. 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs Werbung hinsichtlich eines Anzeigenmotivs eines Rechtsanwalts für eine Hilfsaktion zugunsten minderjähriger Flüchtlinge aufgrund Verletzung anwaltlicher Berufspflichten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Auslegung des Begriffs Werbung hinsichtlich eines Anzeigenmotivs eines Rechtsanwalts für eine Hilfsaktion zugunsten minderjähriger Flüchtlinge aufgrund Verletzung anwaltlicher Berufspflichten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.03.2015 - 1 BvR 3362/14

    Strenge Regeln für Schockwerbung durch Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es sich bei § 43b BRAO um ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG handelt und keine Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift bestehen (BVerfG, NJW 2015, 1438 Rn. 22 ff.).

    Der Begriff der Werbung im Sinne des § 43b BRAO ist grundsätzlich weit zu fassen (BVerfG, NJW 2015, 1438 Rn. 30).

    In diesem Zusammenhang müsste der Rechtsanwalt sich auch mit einer möglichen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung eines etwaigen Eingriffs auseinandersetzen (vgl. BVerfG, NJW 2015, 1438 Rn. 33).

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Der Gehörsverstoß kann im Anhörungsverfahren geheilt werden, da der Senat das weitere Vorbringen des Rechtsanwalts berücksichtigen und dem Gehörsverstoß durch reine Rechtsausführungen abhelfen kann (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 580 Rn. 12 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14, juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 ZB 17.2199, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 15.07.2016 - 2 BvR 857/14

    Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör im Verfahren über die Beschwerde

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Der Gehörsverstoß kann im Anhörungsverfahren geheilt werden, da der Senat das weitere Vorbringen des Rechtsanwalts berücksichtigen und dem Gehörsverstoß durch reine Rechtsausführungen abhelfen kann (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 580 Rn. 12 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14, juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 ZB 17.2199, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 682/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte aber nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, NVwZ 2018, 1561 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 173/08

    Anhörungsrüge (Verletzung des rechtlichen Gehörs "in entscheidungserheblicher

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Das nunmehr mit Schriftsatz vom 3. April 2021 erfolgte Vorbringen des Rechtsanwalts hätte sich auf das Ergebnis der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde allerdings nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Rechtsanwalts auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise" im Sinne des § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 356a StPO verletzt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 173/08, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10, juris Rn. 5).
  • BGH, 06.06.2011 - 1 StR 490/10

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Recht auf ein

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Das nunmehr mit Schriftsatz vom 3. April 2021 erfolgte Vorbringen des Rechtsanwalts hätte sich auf das Ergebnis der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde allerdings nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Rechtsanwalts auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise" im Sinne des § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 356a StPO verletzt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 173/08, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 06.12.2017 - 1 ZB 17.2199

    Möglichkeit der Heilung durch ergänzende Erwägung in der Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Der Gehörsverstoß kann im Anhörungsverfahren geheilt werden, da der Senat das weitere Vorbringen des Rechtsanwalts berücksichtigen und dem Gehörsverstoß durch reine Rechtsausführungen abhelfen kann (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 580 Rn. 12 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14, juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 ZB 17.2199, juris Rn. 7).
  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 127/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Dies verhilft der Anhörungsrüge jedoch nicht zum Erfolg, denn die unterbliebene Kenntnisnahme hat sich auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung nicht ausgewirkt, so dass der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör nicht "in entscheidungserheblicher Weise" im Sinne des § 356a StPO verletzt ist (vgl. BT-Drucks. 15/3706, S. 18; BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2021 - AnwSt (B) 4/20 mwN; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 173/08 Rn. 6; vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10; vom 11. März 2008 - 4 StR 454/07; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 356a Rn. 25 mwN).
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